Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Firmenfahrzeug für Ihre Außendiensttätigkeit zur Verfügung und erwartet, dass Sie Ihren privaten PKW dienstlich nutzen, dann haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung gegen Ihren Arbeitgeber.
Dabei orientiert man sich in der Regel an der Kilometerpauschale aus dem Steuerrecht. Von diesem Betrag nicht abgedeckt sind Schäden, die bei der dienstlichen Nutzung Ihres privaten PKW entstehen.
Sie können auch grundsätzlich eine monatliche Pauschale für die Reisekosten vereinbaren.
Dabei müssen Sie zweierlei beachten.
Erstens ist eine solche Pauschale steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Zweitens, wenn Sie eine monatliche Pauschale vereinbart haben, können Sie sich später nicht darauf berufen, dass die tatsächlichen Kosten höher waren.
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung und erwartet, dass Sie sich zuhause ein Arbeitszimmer mit Telefon, Fax usw. einrichten, dann haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf Ersatz der dafür entstehenden Kosten.