Die Rechtsprechung zur Prüfung von Arbeitsverträgen befindet sich in einem steten und raschen Wandel.
Was gestern noch zulässig war, gilt heute oft nicht mehr.
Gerade bei der Frage, was Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen kann, kommt es oft entscheidend auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an.
Manchmal bekommen Sie auch im laufenden Arbeitsverhältnis einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt. Dann geht es oft um die Frage, sollen Sie diesen neuen Vertrag so akzeptieren.
Ich berate Sie im laufenden Arbeitsverhältnis ausführlich, wenn es um die Wirksamkeit einzelner Klauseln in Ihrem Vertrag geht und um die Frage, wie Sie sich verhalten sollen.
Auch im Vorfeld des Vertragsabschlusses stehe ich Ihnen zur Seite. Wenn es um die Frage geht, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag unterschreiben können.