Neben der eigenen Leistung beeinflusst ein weiterer Faktor wesentlich Ihren Erfolg im Außendienst, das Potential in Form des Vertriebsgebietes oder Kundenlisten.
Hier wird Ihr Arbeitgeber Ihnen nur selten im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Kundenstamm fest zuschreiben. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber kann jederzeit Ihr Gebiet oder Ihre Kundenliste verändern. Das kann zu massiven Einkommensverlusten führen.
Dabei ist aber zu beachten, dass der Arbeitgeber hier nicht willkürlich verfahren darf.
Jede Veränderung Ihres Vertriebsgebietes/Kundenstamms muss billigem Ermessen entsprechen. Ob dies der Fall ist, ist von den Gerichten voll überprüfbar. Gerade wenn Sie den Eindruck haben, dass man die Veränderung nur vornimmt um Sie finanziell unter Druck zu setzen, kann sich der Gang zum Arbeitsgericht lohnen. Über diesen Weg zwingen Sie den Arbeitgeber die Gründe für die Veränderung offen zu legen.
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, stellt sich noch die Frage, ob sich die Veränderung so grundlegend auf Ihre Tätigkeit auswirkt, dass eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vorliegt. Diese ist ohne Zustimmung des Betriebsrates unwirksam.