In aller Regel erhalten MitarbeiterInnen im angestellten Außendienst einen Dienstwagen.
Sollte das nicht der Fall sein, und Sie Ihren privaten PKW dienstlich nutzen (müssen), dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihren Arbeitgeber.
Wenn Sie einen Dienstwagen bekommen, ist eine zentrale Frage, ob die Privatnutzung erlaubt ist oder nicht. Wenn nicht, müssen Sie daran denken, dass die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte (z.B. Agentur) keine Dienst- sondern Privatfahrten sind!
Richtig Spaß macht ein Dienstwagen natürlich nur, wenn die Privatnutzung erlaubt ist.
In den meisten Arbeitsverträgen ist inzwischen ziemlich genau geregelt, wann Ihnen die Privatnutzung wieder, ohne Entschädigung, entzogen werden darf. Relevant sind drei Konstellationen. Einmal kann Ihr Arbeitgeber regeln, dass Sie den Dienstwagen herausgeben müssen, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind und aus der Lohnfortzahlung fallen.
Sehr beliebt ist auch die Regelung, dass Sie den Dienstwagen für die Zeiten einer Freistellung nach Ausspruch einer Kündigung zurückgeben müssen. Der Arbeitgeber kann sogar wirksam vereinbaren, dass Sie bei Vorliegen bestimmter sachlicher Gründe den Dienstwagen herausgeben müssen, wenn der geldwerte Vorteil der Privatnutzung nicht mehr als 25 % Ihres Gesamtverdienstes beträgt.
Was nicht geht, aber oft versucht wird, ist, dass Ihr Arbeitgeber die Dienstwagenordnung einseitig ändert, hier helfen auch entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag nichts.