Das Thema Arbeitszeit ist die Achillesferse der meisten Arbeitgeber.
Kaum ein Arbeitgeber verhält sich hier rechtlich vollkommen korrekt. Oder wird bei Ihnen die Arbeitszeit, die über acht Stunden am Tag hinausgeht, oder die Arbeitszeit, die Sie am Sonntag auf einer Messe/Tagung verbringen, aufgezeichnet?
Allein die Dauer der Arbeitszeit, die Sie schulden, ist im angestellten Außendienst oft schwer zu bestimmen. Die Fahrt zum ersten Kunden ist sicher Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, aber ist sie auch zu bezahlen?
Spannend ist auch das Thema Überstunden.
Wenn Sie im größeren Umfang Provisionen erhalten und/oder Ihr Jahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, wird Ihr Arbeitgeber Überstunden ohne entsprechende Regelung nicht bezahlen müssen.
Richtig verzwickt wird es, wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Dieser hat beim Thema Arbeitszeit weitreichende Mitbestimmungsrechte, die gerade für die Arbeitszeitfragen des angestellten Außendienstes von zentraler Bedeutung sind.
Vereinfacht kann man sagen, das Thema Arbeitszeit lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern kann erst am konkreten Einzelfall korrekt beantwortet werden.