Abmahnungen sind im angestellten Außendienst ein absolutes Alarmsignal.
Es dauert dann nicht mehr lang, bis man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, oder schlimmer noch, die Kündigung aushändigt. Vielfach lautet dann die Empfehlung eine Gegendarstellung zu schreiben und den Arbeitgeber aufzufordern, diese zur Personalakte zu nehmen. Davon rate ich ab.
Wenn die Abmahnung des Arbeitgebers Fehler enthält, weisen Sie ihn mit der Gegendarstellung auf die Fehler hin und Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit die Fehler zu korrigieren und eine neue, dann fehlerfreie, Abmahnung zur erstellen.
Meine Empfehlung lautet, schreiben Sie eine Gegendarstellung und heben Sie diese gut auf. Kommt es dann zu einer Kündigung, können Sie die Abmahnung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erfolgversprechend angreifen.