Krankheit – was es zu beachten gilt
Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.
Es dankt Ihnen ohnehin niemand, wenn Sie ihre Krankheit in die Arbeit schleppen.
Wichtig ist, dass Sie sich pünktlich krank melden, und dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig dem Arbeitgeber vorliegt. Fehler an dieser Stelle führen oft zu berechtigten Abmahnungen.
Sind Sie länger als sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten krank, ist der Arbeitgeber verpflichtet Sie schriftlich zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuladen. Was viele nicht wissen, auch wenn Sie krank sind, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen. Voraussetzung ist natürlich, dass es einen Grund gibt.
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Ihr Arzt ein Attest ausstellen will, wonach Sie Teile Ihrer Tätigkeit oder die ganze Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dies kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0821 / 207 137 55 oder per E-Mail an kanzlei@schleifer-arbeitsrecht.de !
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie gerne.
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