Das Zugunglück von Bad Aibling war tragisch.
Schockierend ist der Verdacht, dass möglicherweise die Ablenkung durch ein Handyspiel für den Tod von vielen Zugreisenden verantwortlich ist.
Im Falle des Zugunglücks bewegen wir uns im Bereich des Strafrechts, wo selbstverständlich erst einmal die Unschuldsvermutung gilt.
Aber wie sieht es im Arbeitsrecht aus?
Gefährde ich mit Handyspielen meinen Arbeitsplatz?
Für viele Menschen ist die Nutzung des Smartphones eine Art Grundrecht.
Arbeitsrechtlich verhält sich das anders.
Kern des Arbeitsverhältnisses ist, dass der/die Arbeitgeber/in das wirtschaftliche Risiko trägt jeden Monat pünktlich das Gehalt zu zahlen.
Dafür muss der/die Arbeitnehmer/in das tun, was der/die Arbeitgeber/in ihm/ihr aufträgt.
Die Arbeitspflicht des/der Arbeitnehmers/in besteht darin, während der vereinbarten Arbeitszeit im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten ständig zu arbeiten.
Beschäftigt sich ein/e Arbeitnehmer/in während der Arbeitszeit mit privaten Dingen verstößt er/sie gegen die Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag.
Je nach Umfang der privaten Ablenkung kann diese auch ohne Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen.
Jetzt kommen verständlicherweise die ersten Einwände:
Das ist aber im konkreten Fall nur schwer zu beweisen und extrem aufwändig.
Es gibt sehr elegante Wege, die Kontrolle der betreffenden Person aufwandsneutral zu gestalten und damit meine ich keine Videoüberwachung und keinen Privatdetektiv.
Also: Vorsicht ist geboten!
Für weitere Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung!