Arbeitsrecht für Betriebsräte
Augsburg
Markus Schleifer - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Ein Blick auf die Herausforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen im Spannungsfeld
der Mitarbeitervertretung
Betriebsrat und Arbeitgeber vertreten naturgemäß unterschiedliche Interessen – immerhin ist der Betriebsrat das Sprachrohr der Mitarbeiter eines Unternehmens und wird dafür eingesetzt, Mitarbeiterinteressen notfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen.
Da bleibt es nicht aus, dass es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu Konflikten unterschiedlicher Art und Intensität kommt. Anlass vieler Konflikte sind dann unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
So kann die Verletzung von Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat zu Konflikten führen, z.B. im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Kündigungen oder Massenentlassungen. Vor allem aber, wenn es um Mitwirkungsrechte und um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geht, die vom Arbeitgeber missachtet werden, sind Konflikte in der Regel vorprogrammiert und können zu unterschiedlichen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Bei der Verletzung „echter“ Mitbestimmungsrechte beispielsweise zu Unterlassungsansprüchen oder sie eröffnet die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen.
Kommt es zu solchen Konflikten, ist es für den Betriebsrat häufig sinnvoll, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Betriebsrat und Arbeitgeber vertreten naturgemäß unterschiedliche Interessen – immerhin ist der Betriebsrat das Sprachrohr der Mitarbeiter eines Unternehmens und wird dafür eingesetzt, Mitarbeiterinteressen notfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen.
Da bleibt es nicht aus, dass es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu Konflikten unterschiedlicher Art und Intensität kommt. Anlass vieler Konflikte sind dann unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
So kann die Verletzung von Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat zu Konflikten führen, z.B. im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Kündigungen oder Massenentlassungen. Vor allem aber, wenn es um Mitwirkungsrechte und um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geht, die vom Arbeitgeber missachtet werden, sind Konflikte in der Regel vorprogrammiert und können zu unterschiedlichen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Bei der Verletzung „echter“ Mitbestimmungsrechte beispielsweise zu Unterlassungsansprüchen oder sie eröffnet die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen.
Kommt es zu solchen Konflikten, ist es für den Betriebsrat häufig sinnvoll, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Sie als Betriebsrat mit dem richtigen Augenmaß berät und vertritt?
Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten und Lösungen für Ihre spezifischen Anliegen zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf!
Wer trägt die Kosten?
Die Regelungen zur Übernahme von Anwaltskosten in der Betriebsratsarbeit und deren Voraussetzungen
Nicht selten stellt sich dann allerdings die Frage: Wer trägt die Kosten für den Rechtsanwalt? Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Kosten der Betriebsratstätigkeit tragen. Anwaltskosten zählen dazu, wenn sie
- in Verfahren vor den Arbeitsgerichten entstehen und das Gerichtsverfahren nicht offensichtlich aussichtslos ist. Auf eine Vertretung durch die Gewerkschaft muss sich der Betriebsrat nicht verweisen lassen!
- in außergerichtlichen Verhandlungen entstehen und die Verhandlungen z.B. einer schnellen und kostengünstigeren Einigung ohne Einschaltung der Gerichte dienen.
- in Verfahren vor der Einigungsstelle entstehen und die Einschaltung eines RA notwendig erscheint, z.B. wenn es um komplexe Sachverhalte geht oder um Waffengleichheit mit dem Arbeitgeber herzustellen.
- durch die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Sachverständiger für den BR entstehen. Hier ist jedoch eine vorherige Einigung mit dem Arbeitgeber über die Einzelheiten notwendig.
Nicht selten stellt sich dann allerdings die Frage: Wer trägt die Kosten für den Rechtsanwalt? Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Kosten der Betriebsratstätigkeit tragen. Anwaltskosten zählen dazu, wenn sie
- in Verfahren vor den Arbeitsgerichten entstehen und das Gerichtsverfahren nicht offensichtlich aussichtslos ist. Auf eine Vertretung durch die Gewerkschaft muss sich der Betriebsrat nicht verweisen lassen!
- in außergerichtlichen Verhandlungen entstehen und die Verhandlungen z.B. einer schnellen und kostengünstigeren Einigung ohne Einschaltung der Gerichte dienen.
- in Verfahren vor der Einigungsstelle entstehen und die Einschaltung eines RA notwendig erscheint, z.B. wenn es um komplexe Sachverhalte geht oder um Waffengleichheit mit dem Arbeitgeber herzustellen.
- durch die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Sachverständiger für den BR entstehen. Hier ist jedoch eine vorherige Einigung mit dem Arbeitgeber über die Einzelheiten notwendig.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für Betriebsräte
Von Einigungsstelle bis Sozialplan
- Schulung von Betriebsräten, angepasst auf den ganz individuellen Bedarf
- Beratung bei Reorganisationen
- Unterstützung bei der Verhandlung von Interessenausgleichen
- Beratung und Verhandlung von Sozialplänen
- Beratung zum Umfang von Mitbestimmungsrechten
- Überprüfung von Betriebsvereinbarungen
- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten im Beschlussverfahren
- Vertretung bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen vor dem Arbeitsgericht
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Zustimmungsersetzungsverfahren
- etc.
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Rechtstipps
Wissenswertes über Arbeitsrecht für Betriebsräte
Informationen rund um Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Unternehmen finden Sie in den nachfolgenden Rechtstipps. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
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