Arbeitsrecht für Betriebsräte | Augsburg
Markus Schleifer – Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Ein Blick auf die Herausforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen im Spannungsfeld der Mitarbeitervertretung
Betriebsrat und Arbeitgeber vertreten naturgemäß unterschiedliche Interessen – immerhin ist der Betriebsrat das Sprachrohr der Mitarbeiter eines Unternehmens und wird dafür eingesetzt, Mitarbeiterinteressen notfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen.
Da bleibt es nicht aus, dass es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu Konflikten unterschiedlicher Art und Intensität kommt. Anlass vieler Konflikte sind dann unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
So kann die Verletzung von Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat zu Konflikten führen, z.B. im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Kündigungen oder Massenentlassungen. Vor allem aber, wenn es um Mitwirkungsrechte und um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geht, die vom Arbeitgeber missachtet werden, sind Konflikte in der Regel vorprogrammiert und können zu unterschiedlichen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Bei der Verletzung „echter“ Mitbestimmungsrechte beispielsweise zu Unterlassungsansprüchen oder sie eröffnet die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen.
Kommt es zu solchen Konflikten, ist es für den Betriebsrat häufig sinnvoll, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Wer trägt die Kosten?
Die Regelungen zur Übernahme von Anwaltskosten in der Betriebsratsarbeit und deren Voraussetzungen

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für Betriebsräte
Von Einigungsstelle bis Sozialplan
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