Abmahnung und wie Sie darauf reagieren sollten
Erhalten Sie eine Abmahnung, kann der Arbeitgeber damit eines von zwei möglichen Zielen verfolgen.
Entweder will man, dass Sie Ihr Verhalten ändern, oder man will sich von Ihnen trennen und die Abmahnung ist der erste Schritt zur Kündigung.
Vielfach lautet dann die Empfehlung eine Gegendarstellung zu schreiben und den Arbeitgeber aufzufordern diese zur Personalakte zu nehmen. Davon rate ich ab.
Wenn die Abmahnung des Arbeitgebers Fehler enthält, weisen Sie ihn mit der Gegendarstellung auf die Fehler hin und Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit die Fehler zu korrigieren und eine neue, dann fehlerfreie, Abmahnung zur erstellen.
Meine Empfehlung lautet, schreiben Sie eine Gegendarstellung und heben Sie diese gut auf. Kommt es dann zu einer Kündigung, können Sie die Abmahnung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erfolgversprechend angreifen.
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0821 / 207 137 55 oder per E-Mail an kanzlei@schleifer-arbeitsrecht.de !
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie gerne.
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