Abfindung nach einer Kündigung durchsetzen | Augsburg
Markus Schleifer – Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wann haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch und worauf müssen Sie achten?
Allgemeine Informationen zu Abfindungen

Auch wenn ca. 95 % aller Kündigungsschutzklagen damit enden, dass Sie als Arbeitnehmer im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches eine Abfindung erhalten, gibt es abgesehen von vier gesetzlichen Sonderfällen, die in der Praxis sehr selten vorkommen, keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Warum Arbeitgeber dennoch meistens eine Abfindung zahlen hängt mit dem finanziellen Risiko des Arbeitgebers zusammen, wenn die Kündigung von einem Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird.
Wie hoch die Abfindung ist hängt meiner Erfahrung nach vor allem von drei Faktoren ab:
- Wie hoch ist die Abfindung üblicherweise bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht?
- Wie gut/schlecht ist die Kündigung vorbereitet?
- Wie dringend möchte sich Ihr Arbeitgeber von Ihnen trennen?
In der Praxis können Sie sich an der Faustformel 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr orientieren, wobei es je nach den Umständen des konkreten Falles Abweichungen nach oben, aber auch nach unten geben kann.
Sichern Sie Ihre Ansprüche!
In diesen Fällen könnte Ihnen eine Abfindung zustehen
Kompetenz
Durch über 25 Jahre im Arbeitsrecht und 15 Jahre auf der Arbeitgeberseite, weiß ich wie Arbeitgeber ticken und kenne ihr Vorgehen. Mit mir gewinnen Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen jederzeit zur Seite steht.
Leidenschaft
Ich bin Anwalt aus Leidenschaft und habe diesen Beruf gewählt, um Menschen in Lebenslagen zur Seite zu stehen, in denen sie scheinbar einer übermächtigen Gegenseite gegenüberstehen. Dabei übernehme ich Ihre Vertretung aus voller Überzeugung.
Feingefühl
Wie sichere ich mir eine Abfindung?
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ihr Ansprechpartner

Ich, Markus Schleifer, bin seit 1998 Rechtsanwalt und arbeite seitdem im Schwerpunkt Arbeitsrecht. Seit 2015 habe ich meine eigene Kanzlei und seit 2021 bin ich als Fachanwalt im Arbeitsrecht tätig.
Zu Beginn meiner Karriere war ich in einem Konzern in der Finanzdienstleistungsbranche als Personalleiter und Syndikusanwalt angestellt. Danach wechselte ich in dieser Funktion bis 2015 in ein mittelständisches Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche. Zuletzt gründete ich in Augsburg meine eigene Kanzlei.
Somit verfüge ich über insgesamt 25 Jahre Erfahrung als einerseits Arbeitnehmeranwalt und andererseits als Anwalt auf der Arbeitgeberseite in der eigenen Kanzlei.
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