Abfindung bei einer Kündigung | Augsburg

Markus Schleifer – Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was Sie über Abfindungen wissen sollten

Allgemeine Informationen zu Abfindungen

Haben Sie Ihren Job verloren oder stehen vor einer Kündigung? Eine Abfindung kann in solchen Situationen ein Silberstreif am Horizont sein. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Geldbetrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen als Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zahlen kann. Diese finanzielle Unterstützung hilft vielen, nach dem Jobverlust besser über die Runden zu kommen.

Doch wie wird die Höhe einer Abfindung bestimmt? Sie basiert in der Regel auf Ihrem Gehalt und der Dauer Ihrer Beschäftigung.

Aber wann besteht überhaupt ein Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung? Gerne unterstütze ich Sie bei all Ihren Fragen rund um das Thema Abfindungen.

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Höhe der Abfindung

Faktoren, welche sich auf die Höhe der Abfindung auswirken

Wie hoch eine Abfindung ausfallen muss, ist nicht gesetzlich definiert. Das Gesetz sieht lediglich Höchstgrenzen bei der Bemessung des Abfindungsanspruchs vor. § 10 KSchG spricht z. B. von einer Abfindung von „… bis zu 12 Monatsgehältern“.

Die Abfindungshöhe berechnet sich grundsätzlich aus der Dauer der Beschäftigung und der Höhe des Arbeitsentgelts. Aber auch Faktoren wie Alter und Familienstand des Arbeitnehmers spielen eine Rolle. Ein letzter wichtiger Faktor ist die Frage, wie schnell der konkrete Arbeitnehmer voraussichtlich wieder eine neue Stelle findet.

Als Faustformel für die Berechnung des Abfindungsanspruchs gilt bei den meisten Arbeitsgerichten „ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit“. Es gibt aber auch Ausnahmen. Das AG Nürnberg zum Beispiel rechnet mit 0,25–0,33 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Absolut verlässliche Aussagen lassen sich leider also auch an diesem Punkt nicht treffen – hier kommt es wie so oft auf den Einzelfall an.

Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?​​

Es besteht kein automatischer Anspruch! Aber es gibt Ausnahmen

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung haben Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber nicht. Doch wie so oft gilt auch hier: Von jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen:

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