Fachanwalt für Arbeitsrecht | Augsburg
Für Arbeitnehmer, Außendienstangestellte & Betriebsräte
Anwalt für Arbeitnehmer aus Überzeugung
Herausfordernde Personalthemen sind meine Spezialität – Sie in arbeitsrechtlichen Problemfällen handlungsfähig zu machen, ist mein Ziel.
Im Arbeitsrecht geht es nahezu immer um Konflikte zwischen der Arbeitnehmer-Seite, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg habe ich mich entschieden, in diesen Konstellationen ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte zu beraten und zu vertreten – in außergerichtlichen Verhandlungen, Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten.
Dabei kommt es mir in jedem Mandat darauf an, als Anwalt optimale rechtliche Ergebnisse zu erzielen, ohne dabei aber persönliche und strategische Aspekte aus dem Blick zu verlieren. Denn natürlich kommt es darauf an, Rechte und Ansprüche effizient durchzusetzen. Andererseits gibt es gerade im Arbeitsrecht häufig Konstellationen und Situationen, in denen es wichtig ist, mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht unnötig „verbrannte Erde zu hinterlassen“, weil z.B. eine weitere konstruktive Zusammenarbeit möglich sein muss.
Bei all dem hilft mir meine persönliche Erfahrung – Erfahrung, über die kaum ein Rechtsanwalt verfügt: 15 Jahre als Personalreferent und Personalleiter und mit mehr als 10 Jahren Führungsverantwortung in einem mittelständischen Unternehmen und einem Konzern.
Kompetenz
Durch über 25 Jahre im Arbeitsrecht und 15 Jahre auf der Arbeitgeberseite, weiß ich wie Arbeitgeber ticken und kenne ihr Vorgehen. Mit mir gewinnen Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen jederzeit zur Seite steht.
Leidenschaft
Ich bin Anwalt aus Leidenschaft und habe diesen Beruf gewählt, um Menschen in Lebenslagen zur Seite zu stehen, in denen sie scheinbar einer übermächtigen Gegenseite gegenüberstehen. Dabei übernehme ich Ihre Vertretung aus voller Überzeugung.
Feingefühl
Meine Mandanten
Als Arbeitnehmeranwalt unterstütze ich ausschließlich Arbeitnehmer – speziell auch im Außendienst! – und Betriebsräte – als Einzelpersonen und das ganze Gremium.
Dabei nehme ich natürlich immer die Perspektive meiner Mandanten und Mandantinnen ein, kenne aber aus eigener langjähriger Erfahrung in Unternehmen als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt auch den Blickwinkel und die Argumente von Arbeitgebern. So kann ich erfolgversprechende und bestenfalls nachhaltige Strategien für meine Mandate entwickeln und umsetzen.
Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist von starkem gesetzlichem Arbeitnehmer-Schutz geprägt. Häufig ist es aber notwendig, als Arbeitnehmer für seine Rechte und Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu kämpfen. Dabei unterstütze ich Sie im Raum Augsburg gerne: außergerichtlich und natürlich vor dem Arbeitsgericht, im Zusammenhang mit einer Kündigung, Lohnzahlungsansprüchen oder einem Aufhebungsvertrag etc.
Außendienst

Mitarbeiter im Außendienst sind grundsätzlich auch Arbeitnehmer. Allerdings stellen sich in solchen Arbeitsverhältnissen nicht selten ganz besondere rechtliche Fragen, die Mitarbeiter vor Ort im Betrieb nicht oder nicht so betreffen. Mit den Besonderheiten im Arbeitsverhältnis im Außendienst bin ich bestens vertraut und helfe Ihnen, Fragen zu klären und besondere Rechte und Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durchzusetzen.
Betriebsrat

Der Betriebsrat ist zuständig für die Vertretung von Interessen von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Oft entstehen aber Konflikte darüber, wie weit die Befugnisse des Betriebsrats reichen bzw. über den Umfang der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gremium. Ich unterstütze Betriebsräte bei der Klärung von Fragen und in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, außergerichtlich und vor Gericht.
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